Es ist der 31.05.1984, ein Tag vor den Ferien. Lehrerin Jacqueline Fowler will ihren Schülern etwas Gutes tun und so dürfen sich die Racker einen Film aussuchen, den sie während des Unterrichtes schauen dürfen. Die Gelegenheit lassen sich die 14- bis 17-jährigen nicht entgehen und wählen The Wall der britischen Prog Götter Pink Floyd. Die Lehrerin, die seit vielen Jahren an der staatlichen Highschool in Kentucky Sozialkunde und Latein unterrichtet, stimmt zu …, ein folgenschwerer Fehler, wie sich später herausstellt.
Es ist eine alte Tradition, dass sich die Schüler am letzten Schultag einen Film aussuchen können, damit die Lehrer in der Zeit noch die letzten Zeugnisse schreiben können. Was nach einem ruhigen Schultag und nach entspannter Arbeitszeit für die Lehrerin klingt, soll für Fowler noch eine viel entspanntere Zeit nach sich ziehen. Die Lehrerin hat den Film bisher nicht gesehen und auch die Band Pink Floyd kennt sie nur vom Namen her und deshalb weiß sie nichts von dessen nicht ganz jugendfreiem Inhalt. Ein Schüler versichert ihr, es gäbe darin nur eine bedenkliche Szene und deshalb begibt sie sich in die örtliche Videothek, um den Film auszuleihen. Die Mitarbeiterin des Filmverleihs klärt sie noch auf, dass es in dem Film einige Nacktszenen gäbe, der Inhalt aber durchaus wichtig für Teenager wäre, da sich der Streifen mit sozialen Themen auseinandersetze.


Sie erklärt dem Gremium, dass der Film wertvoll sei, weil er von Entfremdung der Menschen und den Gefahren eines repressiven Schul- und Erziehungssystems handele. Sie erklärte, gäbe es den Film in einer jugendfreien Version, würde sie diesen mit den Teenies schauen und nachbesprechen, doch alle Erklärungsversuche und Entschuldigungen bringen nichts. Fräulein Lehrerin zieht vor Gericht und beruft sich auf den ersten Artikel der amerikanischen Verfassung, dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Richter gibt ihr Recht und so erhält sie ihren Job zurück und zudem 10.000 Dollar Schmerzensgeld für die seelische Belastung während der Arbeitslosigkeit.
Ente gut, alles gut, sollte man meinen, doch das Urteil wird vom Bundesgerichtshof wieder aufgehoben. Begründung: Die Meinungsäußerung passiere nicht durch das Zeigen des Filmes. Da die Lehrerin den Inhalt des Streifens nicht kannte, konnte sie somit auch keine Meinung oder Nachricht transportieren. Die Schule bekam Recht, so ein Film, der durch lästerliche Sprache, Gewalt, Sex und vulgäre Bilder besticht, darf solch jungen Menschen nicht gezeigt werden und schon mal gar nicht, ohne eine entsprechende Aufklärung und Nachbehandlung.
Fowler geht bis zum Obersten Gerichtshof, doch Schulklassen bleiben auch in Zukunft von Pink Floyd`s The Wall und ihr als Lehrerin verschont.




